Hi Leute
Das zum Thema Sommerkleidung beim fahren eines Motorrades.
Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung
Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.
(Aus den Gründen: ?Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft?)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
Fahren ohne Schutzkleidung / Minderung des Schmerzensgeldes
-
- Beiträge: 1043
- Registriert: Montag 2. August 2004, 18:42
- Wohnort: 45326 Essen
- Kontaktdaten:
Fahren ohne Schutzkleidung / Minderung des Schmerzensgeldes
Gruß
PETER
Möge der griffige Asphalt immer unter Euch sein.
Übrigens, wenn jemand Rechtschreibfehler bei mir findet, kann er sie behalten.
PETER
Möge der griffige Asphalt immer unter Euch sein.
Übrigens, wenn jemand Rechtschreibfehler bei mir findet, kann er sie behalten.
-
- Beiträge: 61
- Registriert: Dienstag 27. Juli 2004, 16:23
- Wohnort: 78176 Blumberg/ Badenland
ok
die Begründung ist gut. Kann ich nachvollziehen.
OHNE die Schutzkleidung wäre es mir auch schlimmer ergangen.
Gell Big Boss
Von Heinz aus Blumberg
OHNE die Schutzkleidung wäre es mir auch schlimmer ergangen.
Gell Big Boss
Von Heinz aus Blumberg